Es betrifft die Schüler der III, IV und V Klasse.
Die Lehrer beurteilen mit einem Test die musikalische Begabung der Anwärter, die jedoch ein Ansuchen zur Teilnahme stellen müssen.
Die Lehrstunden, außerhalb der Schulstunden aber so gut wie möglich dem Schulwesen angepasst, finden eine Stunde wöchentlich statt.
Der Unterricht betrifft jeweils zwei Schüler, eine halbe Stunde pro Schüler, mit der Pflicht am Unterricht der Mitschülers teilzunehmen.
Der Unterricht findet nachmittags in der Schule statt.
Jeder Schüler hat die Möglichkeit und sollte täglich eine Stunde üben; die Instrumente stehen kostenlos zur Verfügung.